Neuerungen durch
das Alterseinkünftegesetz - die wichtigsten
Eckpunkte:
Für
aktiv Beschäftigte:
- Rentenbeiträge:
Aufwendungen werden ab 2005 pro Arbeitnehmer zu 60 Prozent von 20.000 Euro
(also max. 12.000 Euro) steuerfrei gestellt. Der Prozentsatz steigt ab
2006 jährlich um zwei Prozent, so dass 2025 volle Steuerfreiheit eintritt
(max. 20.000 Euro). Bei Ehegatten gelten die doppelten Beträge. Als Aufwendungen gelten im Sinne des Gesetzes die
unter der Basis-Versorgung zusammengefassten Altersversorgungen.
Günstigerprüfung der insgesamt steuerfreien Vorsorgebeiträge (altes Recht
geht neuem vor).
- Betriebsrenten:
Derzeit können bis zu 2.472 Euro pro Jahr steuerfrei per Gehaltsumwandlung
in eine Betriebsrente eingezahlt werden, Beiträge für Direktversicherungen
werden bis zu 1.752 Euro im Jahr pauschal mit 20 Prozent besteuert. Dies
entfällt künftig .
Zum Ausgleich können ab 2005 1.800 Euro mehr, also insgesamt 4.296 Euro
steuerfrei eingezahlt werden. Auch Abfindungen und Arbeitszeitguthaben
können steuerfrei für eine Betriebsrente eingesetzt werden. Arbeitnehmer
können ihre Betriebsrentenansprüche leichter als bisher beim Arbeitsplatzwechsel
mitnehmen.
- Riester-Rente:
Die Antragstellung wird vereinfacht. Ab 2006 werden nur noch
Vorsorgeprodukte staatlich gefördert, die für Frauen und Männer gleiche
Beiträge und gleiche Leistungen vorsehen (Unisex-Tarife). Für bestehende
Verträge ändert sich nichts.
Für Rentner:
- Gesetzliche Rente:
2005: 50 Prozent der Rente wird versteuert. Ab 2006 erhöht sich der zu
versteuernde Rentenanteil für jeden neuen Rentnerjahrgang um zwei Prozent
(bis 2020) und um weitere ein Prozent (bis 2040) auf dann 100 Prozent
(sog. nachgelagerte Besteuerung).
Der steuerfreie Betrag wird beim Renteneintritt festgeschrieben und
anschließend nicht mehr erhöht. Rentenerhöhungen unterfallen damit der
Besteuerung.
Für Altfälle und Neufälle 2005 gilt: Bis 18.900 Euro / Jahr (bei
Verheirateten 37.800 Euro) bleiben Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung steuerfrei.
- Betriebsrenten:
Renten aus Pensionszusagen und Unterstützungskassen werden schon heute nachgelagert
besteuert. In Zukunft gilt dies auch für ab 2005 abgeschlossene Direktversicherungen
(nicht für Altfälle).
- Lebensversicherungen:
Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen fällt ab 2005 weg. Aber
Bestandsschutz für Altverträge! Besondere Steuerbegünstigung, wenn Versicherung
mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren erst nach Vollendung des 60.
Lebensjahres ausgezahlt wird. Hier muss (nur) die Hälfte des Auszahlungsbetrages
versteuert werden.
- Pensionen:
Beamte: Versorgungsfreibetrag für Pensionen und der
Altersentlastungsbetrag für übrige Einkünfte werden schrittweise für jeden
ab 2006 neu in Ruhestand tretenden Jahrgang abgeschmolzen.
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