Private Basisrente („Rürup-Rente“)
Im Rahmen der Basisversorgung wird die private Basisrente steuerlich gefördert. Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung der privaten Basisrente erfüllt sein?
Beiträge zu Gunsten einer privaten Rentenversicherung werden
nur dann gefördert, wenn die Versicherung die Zahlung einer monatlichen auf
das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente vorsieht.
Die Leistungen dürfen außerdem nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs des
Berechtigten erbracht werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass es sich – wie
bei den Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung – um
Vorsorgeprodukte handelt, bei denen die angesparten Beiträge auch tatsächlich
zur Altersversorgung verwendet werden.
Aus diesem Grund dürfen die entstandenen
Versorgungsanwartschaften
sein.
Zusatzversicherungen können in den Vertrag eingeschlossen
werden, sofern diese einen Anspruch auf eine monatliche Rente für den Fall der
Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder als Witwenrente für den Ehegatten
des Steuerpflichtigen begründen. Die Rentenleistungen aus diesen
Zusatzversicherungen unterliegen denselben steuerlichen Vorschriften wie die
Rentenzahlung selbst.
Arbeitnehmer, Bruttolohn 30.000 EUR p.a.
GRV-Beitrag 19,5 % = 5.850 EUR
(AN- und AG-Anteil je 2.925 EUR)
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 5.850
€
Beiträge zur neuen Basisrente 2.000
€
Davon 60 % abzugsfähig im Jahre 2005 4.710 €
Abzüglich steuerfreien AG-Anteils zur GRV 2.925
€