Private Basisrente („Rürup-Rente“)

 

Im Rahmen der Basisversorgung wird die private Basisrente steuerlich gefördert. Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung der privaten Basisrente erfüllt sein?

 

Beiträge zu Gunsten einer privaten Rentenversicherung werden nur dann gefördert, wenn die Versicherung die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente vorsieht. Die Leistungen dürfen außerdem nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs des Berechtigten erbracht werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass es sich – wie bei den Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung – um Vorsorgeprodukte handelt, bei denen die angesparten Beiträge auch tatsächlich zur Altersversorgung verwendet werden.

 

Aus diesem Grund dürfen die entstandenen Versorgungsanwartschaften

 

 

 

 

 

 

sein.

 

Zusatzversicherungen können in den Vertrag eingeschlossen werden, sofern diese einen Anspruch auf eine monatliche Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder als Witwenrente für den Ehegatten des Steuerpflichtigen begründen. Die Rentenleistungen aus diesen Zusatzversicherungen unterliegen denselben steuerlichen Vorschriften wie die Rentenzahlung selbst.

 

Beispielrechnung der Beitragsbesteuerung Basisversorgung für 2005

 

Arbeitnehmer, Bruttolohn 30.000 EUR p.a.

GRV-Beitrag 19,5 % = 5.850 EUR

(AN- und AG-Anteil je 2.925 EUR)

 

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung                                           5.850 €

Beiträge zur neuen Basisrente                                                                    2.000 €

 

Gesamtbeitrag Basisversorgung                                                            7.850 €

 

Davon 60 % abzugsfähig im Jahre 2005                                                     4.710 €

Abzüglich steuerfreien AG-Anteils zur GRV                                                 2.925 €

 

Steuerlich absetzbarer Betrag                                                                1.785 €

 

Der maximal steuerlich absetzbarer Betrag 2005 wäre 9.075 € (12.000 € max. – 2.925 € AG-Anteils zur GRV = 9.075 €).

 

Stuttgarter Kanzlei für Versicherungsberatung GmbH - VersicherungsberaterSeitenplan