Mit dem Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) wurde die bisherige steuerliche Zusammenfassung aller Vorsorgeaufwendungen bis zu einem einheitlichen Höchstbetrag aufgegeben. Zukünftig wird unterschieden zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen wie z. B: Krankenversicherungsbeiträge.
Das neue Altersvorsorgesystem sieht zukünftig ein 3 – Schichten – Modell vor:
|
|
Die 1. Schicht fasst also alle Beitragsaufwendungen zur
gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufständischen Versorgungen mit einer
neuen privaten Basisrente zusammen.