Das neue Altersvorsorgesystem

 

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) wurde die bisherige steuerliche Zusammenfassung aller Vorsorgeaufwendungen bis zu einem einheitlichen Höchstbetrag aufgegeben. Zukünftig wird unterschieden zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen wie z. B: Krankenversicherungsbeiträge.

 

Das neue Altersvorsorgesystem sieht zukünftig ein 3 – Schichten – Modell vor:

 

 

Die 1. Schicht fasst also alle Beitragsaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufständischen Versorgungen mit einer neuen privaten Basisrente zusammen.

 

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