Die neuen Regelungen zur Rentenbesteuerung und zur Steuerfreistellung der Beiträge im Alterseinkünftegesetz werden in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Dabei taucht immer wieder die Frage auf: Ist die gesetzliche Rente noch sicher?
Und so hat sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern von 3:1 auf 2:1 verschlechtert, zwei Beitragszahler kommen also für die Rente von einem Beitragsempfänger auf. Die demographische Entwicklung dürfte dazu führen, dass in rund 40 Jahren jedem Beitragszahler annähernd ein Rentner gegenübersteht. Das bestehende Umlagesystem, bei dem die Beiträge direkt an die Rentner weitergeleitet werden, kann dies nicht verkraften.
Das musste nun auch der Gesetzgeber einsehen. Mit der Rentenreform von 2001 zeigt er den Willen, dem umlagenfinanzierten System die kapitalgedeckte Zusatzrente zur Seite zu stellen. Kapitalgedeckt heißt, dass jeder Euro, den ein Beitragszahler in eine entsprechende Rentenversicherung steckt, auch allein für ihn angelegt wird und der Anlagebetrag samt Rendite ausschließlich an ihn zurückgezahlt wird. Mit dem sogenannten Alterseinkünftegesetz hat er einen weiteren Schritt vollzogen
Welche Auswirkungen ergeben sich aber dadurch für die private Vorsorge. Was bedeutet Basisversorgung, was private Basisrente? Die Versicherer hatten sofort „die richtige Lösung“, jeder natürlich seine eigene, die selbstverständlich die beste ist. Nur für wen? Vielleicht nur für den Versicherer? Wir helfen Ihnen, den sinnvollsten Weg zu finden.